Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die unten aufgeführten allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für Loopper B.V. als auch für Loopper
Specialprojects.
Loopper Special Projects ist bei der Handelskammer unter der Nummer 30080188 eingetragen. Loopper
Special Projects hat ihren Sitz am Pieter Braaijweg 101 in Amsterdam.
Loopper B.V. ist bei der Handelskammer unter der Nummer 72465085 eingetragen. Loopper B.V. hat ihren
Sitz am Pieter Braaijweg 101 in Amsterdam. Loopper B.V. ist ein Handelsname Loopper B.V. Allgemeine
Geschäftsbedingungen, gültig für alle Lieferungen seit 1. Januar 2003.
 

1. Begriffsbeschreibungen

1.1 Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die mit Loopper BV einen Vertrag über die
Lieferung von Produkten und/oder das Ausführen von Diensten eingeht.
1.2 Vertrag: jeder Vertrag, sowohl schriftlich, mündlich als auch elektronisch, der zwischen Loopper BV
und Auftraggeber zustande kommt, jede diesbezügliche Änderung und/oder Ergänzung sowie alle
Handlungen zur Vorbereitung und Ausführung.
1.3 Produkte und Dienste: der Gegenstand eines oder mehrerer Verträge. Also sowohl vom Lieferanten zu
liefernde Sachen als auch Dienste, wozu Empfehlungen und kreative Äußerungen gehören.
1.4 Offerten, Angebote: Vorschläge von Loopper BV für den Auftraggeber zum Eingehen eines Vertrages.
1.5 Auftragsbestätigung: eine von Loopper BV verschaffte schriftliche Erklärung, dass mit dem
Auftraggeber ein Vertrag geschlossen wurde.
1.6 Nutzer: derjenige, der diese allgemeinen Lieferbedingungen nutzt. In diesem Fall Loopper BV oder ein
in ihrem Namen berechtigter Mitarbeiter.
 

2. Anwendbarkeit

2.1 Diese Bedingungen finden auf das Zustandekommen, den Inhalt und die Einhaltung aller zwischen
dem Auftraggeber und Loopper BV geschlossenen Verträge Anwendung.
2.2 Die allgemeinen oder besonderen Bedingungen oder Klauseln des Auftraggebers finden nur dann
Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Änderungen und/oder Ergänzungen von Bestimmungen im ursprünglichen Vertrag bedürfen der
Schriftform.
 

3. Offerten, Angebote, Vertrag

3.1 Alle Angebote, gleichgültig in welcher Form, sind für den Lieferanten unverbindlich, es sei denn, sie
enthalten eine Annahmefrist, und beruhen auf einer Lieferung unter normalen Bedingungen und zu den
üblichen Geschäftszeiten.
3.2 Wird das unverbindliche Angebot angenommen, so hat der Lieferant das Recht, das Angebot binnen
zwei Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
3.3 Alle Angaben von Loopper BV von Spezifikationen und anderen Kennzeichnungen von
Produkten/Diensten wurden mit großer Sorgfalt gemacht. Loopper BV kann jedoch nicht gewährleisten,
dass es diesbezüglich keine Abweichungen gibt.
3.4 Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen und andere dem oder vom Lieferanten verschaffte Angaben
verstehen sich vorbehaltlich unangekündigter Änderungen und sind für den Lieferanten nicht bindend.
Selbstverständlich zählt angeliefertes Art-work nicht hierzu. Siehe diesbezüglich auch Artikel 7 und 9.
 

4. Preise, Tarife

4.1 Weicht die Angabe (in nebensächlichen Punkten) von dem in die Offerte aufgenommenen Angebot ab,
so ist Loopper BV nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht dieser abweichenden Annahme
gemäß zustande, es sei denn, Loopper BV gibt ein anderes an.
4.2 Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Loopper BV nicht zur Lieferung eines Teils der im
Angebot oder in der Offerte enthaltenen Sachen zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
4.3 Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
4.4 Der von Loopper BV angegebene Preis gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den im Vertrag
festgelegten Spezifikationen.
4.5 Als niederländisches Unternehmen können wir lediglich den Import in die Niederlande abwickeln, nicht
aber den Import in andere Länder und die damit verbundenen Verpflichtungen.
4.6 Wurde zwischen Loopper BV und dem Auftraggeber kein Preis vereinbart, dann gelten die zu diesem
Zeitpunkt aktuellen Preise, Tarife und/oder Nachkalkulationen.
4.7 Ein als Schätzung genannter Preis ist nicht bindend.4.8 Loopper BV kann ihre Preise und Tarife jederzeit anpassen. Unter Berücksichtigung dieser
Bedingungen gelten die vereinbarten Preise nur für den betreffenden Vertrag.
 

5. Bezahlung

5.1 Private Unternehmen: Zahlung muss im Voraus erfolgen, es sei denn, es wurde eine spezielle
Vereinbarung getroffen.
5.2 Staatliche Institutionen und öffentliche Verwaltung: Split-Zahlung und Zahlung 14 Tage nach Erhalt der
Ware nach Lieferung sind möglich.
5.3 Die in Rechnung gestellten Beträge sind auf ein von Loopper BV anzugebendes Konto zu überweisen,
sofern nicht schriftlich ein anderes vereinbart wurde.
5.4 Loopper BV ist berechtigt, bei einer vereinbarten Leistung in Teilen nach der Lieferung eines jeden
Teils diesen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Kosten für den gesamten Vertrag können von
Loopper BV auch mit einem Mal in Rechnung gestellt werden.
5.5 Bei nicht fristgemäßer oder nicht korrekter Bezahlung ist der Auftraggeber außer dem geschuldeten
Betrag und den Zinsen darüber zur vollständigen Erstattung sowohl der außergerichtlichen als auch der
gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros,
gehalten. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % der Gesamtsumme mit einem
Minimum von EUR 50 festgesetzt.
5.6 Jede Bezahlung durch den Auftraggeber dient in erster Linie der Begleichung der Kosten, der Zinsen
und danach der fälligen Rechnungen, welche am längsten offenstehen, auch wenn der Auftraggeber
ausdrücklich angibt, dass sich die Bezahlung auf eine andere Rechnung bezieht.
5.7 Im Fall von Auflösung, Konkurs, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen
von Nutzer an den Käufer unverzüglich fällig.
5.8 Nutzer hat das Recht, die von Käufer gemachten Zahlungen in erster Linie zur Verringerung der
Kosten, daraufhin der angefallenen Zinsen und schließlich der Gesamtsumme und der laufenden Zinsen zu
verwenden. Nutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot verweigern, wenn der
Käufer eine andere Reihenfolge für die Anrechnung anweist. Nutzer kann die vollständige Tilgung der
Gesamtsumme verweigern, wenn dabei nicht zugleich die angefallenen und laufenden Zinsen sowie die
Kosten beglichen werden.
 

6. Lieferung

6.1 Der Lieferant ist lediglich dazu gehalten, dem Kunden vorab eine Druckfahne zur Genehmigung zu
senden, wenn dies vor Auftragserteilung vom Kunden schriftlich ausbedungen wurde. In diesem Fall
verpflichtet sich der Lieferant, dem Kunden spätestens fünf Wochen nach Eingang des Auftrags für die zu
reproduzierenden Materialien eine Druckfahne vorzulegen, die als genehmigt gilt, wenn der Kunde darauf
nicht binnen zwei Werktagen schriftlich reagiert hat.
6.2 Alle infolge einer fehlerhaften Anlieferung durch den Käufer zusätzlich zu machenden Kosten für das
Druckwerk oder im Zusammenhang damit werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den
vereinbarten Preisen inbegriffen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart.
6.3 Der Käufer sorgt dafür, dass alle Angaben, wovon Loopper BV angibt, dass sie erforderlich sind, oder
wovon Käufer angemessener Weise wissen müsste, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich
sind, Loopper BV rechtzeitig verschafft werden. Wurden dem Nutzer die für die Ausführung des Vertrags
benötigten Angaben nicht rechtzeitig verschafft, so hat Lieferant das Recht, die Ausführung des Vertrages
auszusetzen und/oder die sich aus der Verzögerung ergebenden zusätzlichen Kosten dem Käufer zu den
üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
6.4 Nutzer haftet für keinerlei Schäden infolge der Nutzung von vom Käufer verschafften fehlerhaften
und/oder mangelhaften Angaben, es sei denn, diese Fehler- oder Mangelhaftigkeit hätte dem Nutzer
ersichtlich sein müssen.
6.5 Wurde eine phasenweise Ausführung eines Vertrages vereinbart, so kann Nutzer die Ausführung der
Teile der folgenden Phase aussetzen, bis Käufer die Resultate der dieser vorhergehenden Phase schriftlich
genehmigt hat.
6.6 Werden von Nutzer oder von vom Nutzer eingeschalteten Dritten im Rahmen des Auftrags Arbeiten am
Standort von Käufer oder an einem vom Käufer angewiesenen Standort ausgeführt, so sorgt Käufer
kostenlos für die von diesen Mitarbeitern angemessenerweise gewünschten Anlagen und Einrichtungen.
6.7 Käufer schützt Loopper BV vor eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der
Ausführung des Vertrages Schäden erleiden, die dem Käufer zurechenbar sind.6.8 Der Auftraggeber ist gehalten, an der Lieferung kraft Vertrages vollumfänglich mitzuwirken. Der
Auftraggeber ist auch ohne diesbezügliche Mahnung in Verzug, wenn er am Zustandekommen eines oder
mehrerer zu liefernder Produkte und/oder Dienste nicht mitwirkt, diese nicht in Empfang nimmt oder nicht
akzeptiert.
6.9 Jede Lieferung durch Loopper BV an den Auftraggeber, bei der ein Urheberrecht übertragen wird,
erfolgt unter einem Eigentumsvorbehalt, bis der Auftraggeber allen Pflichten kraft Vertrages Genüge getan
hat, einschließlich des Begleichens von Zinsen und Kosten.
 

7. Verpackung

7.1 Alle Verpackungen werden in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
 

8. Materiallieferung

8.1 Alle zu reproduzierenden Materialien, wie Klischees, Filme und Zeichnungen, die sich im Eigentum des
Kunden befinden, werden auf seine Rechnung und Gefahr geliefert.
 

9. Reklamationen

9.1 Der Käufer hat die Pflicht, die gelieferten Sachen zum Zeitpunkt der Lieferung, jedoch in jedem Fall
binnen sieben Tagen nach Erhalt, zu inspizieren. Dabei hat Käufer zu prüfen, ob die Qualität und Quantität
der gelieferten Sachen den Vereinbarungen entspricht oder zumindest den Anforderungen genügt, die für
den normalen (Handels-)Verkehr gelten.
9.2 Eventuelle sichtbare Mängel sind binnen sieben Tagen nach Lieferung schriftlich an Nutzer zu melden.
Nicht sichtbare Mängel sind binnen drei Wochen nach Entdeckung, jedoch spätestens binnen drei Monaten
nach Lieferung, zu melden.
9.3 Sind vom Käufer termingerecht beanstandete Sachen berechtigterweise zu reklamieren, so wird
Nutzer die beanstandeten Sachen binnen angemessener Frist nach Rückgabe derselben oder, falls die
Rückgabe angemessenerweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Benachrichtigung über den Mangel
durch Käufer, nach Wahl von Nutzer ersetzen oder für eine Instandsetzung sorgen oder eine
Ersatzvergütung an Käufer zahlen. Im Fall von Ersatz ist Käufer gehalten, die zu ersetzenden Sachen an
Nutzer zurückzugeben und das Eigentum hierüber an Nutzer zu übertragen.
9.4 Wurde eine Mängelrüge nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet, so hat Käufer keinen
Anspruch mehr auf eine Instandsetzung, einen Ersatz oder eine Ersatzvergütung.
9.5 Hat sich herausgestellt, dass eine Mängelrüge unbegründet war, so sind die infolge dessen
entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, vollumfänglich für die Rechnung von
Käufer.
9.6 Das bloße Einreichen einer Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung gegenüber Loopper BV.
 

10.Abweichungen von unwesentlicher Art

10.1 Abweichungen von unwesentlicher Art und/oder Abweichungen, die allgemein als zulässig gelten,
werden keine Grundlage einer Reklamation bilden.
 

11.Haftung und Verjährung

11.1 Sollte Loopper BV für Schäden haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung auf die Rückerstattung
von nicht mehr als dem dreifachen Betrag der bezahlten Rechnung oder auf den Betrag beschränkt, der
maximal von der Haftpflichtversicherung von Loopper BV für diesen Fall gedeckt wird.
11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von Loopper BV oder seiner leitenden Angestellten beruht.
11.3 Loopper BV haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich Schäden durch entgangenen Gewinn und
verlorene Einsparungen.
11.4 Mängelrügen und Verteidigungen gegen Forderungen von Loopper BV müssen innerhalb eines Jahres
nach der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
 

12.Höhere Gewalt

12.1 Loopper BV ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch
schriftliche Erklärung aufzulösen oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne dass Loopper BV zur
Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
12.2 Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die nicht im Einflussbereich von Loopper BV
liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Streik, Aussperrung, Brand, Überschwemmung,
Maschinenbruch, Verzögerung bei der Lieferung von Materialien oder Produkten durch Dritte.
 

13.Geheimhaltung
13.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags

voneinander erhalten, geheim zu halten. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen
Partei als solche bezeichnet wurden oder wenn dies sich aus der Natur der Information ergibt.
14.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf alle Verträge zwischen Loopper BV und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht
Anwendung.
14.2 Streitigkeiten werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in den Niederlanden
entschieden.
Was sagen unsere Kunden?
Michel
Pünktliche Lieferung
Monique Altkind
Sehr gute Auswahl, Bestellung ganz einfach und schnelle L..
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Sehr gute Auswahl, Bestellung ganz einfach und schnelle Lieferung.
Andre
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Für die von uns bestellten Gesichtsmasken wurden wir von vielen Nutzern bereits gelobt. Der Tragekomfort ist aufgrund des hochwertigen Materials sehr hoch und das Design ist ansprechend. Der Aufdruck hätte in der Farbintensität etwas kräftiger sein können, das ist jedoch bei schwarzem Untergrundmaterial zugegebenermaßen schwierig.
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